E-Patientenakte ab Januar 2021

E-Patientenakte ab Januar 2021

BLOG 19-701: Heute bei „Kurz und knapp“ das Thema elektronische Patientenakte. Für gesetzlich krankenversicherte ab Januar 2021 Normalität?

Die elektronische Patientenakte gilt als „Königsdisziplin“ der vernetzten Versorgung. Die kommende elektronische Patientenakte wird nach einigen Medienbericht zufolge zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben.

E-Patientenakte startet mit großem Manko?

Die elektronische Patientenakte kommt, doch zu Beginn können Patienten nicht selbst bestimmen, welcher Arzt, welche Informationen einsehen kann. Dies kann und ist ein deutliches Manko zum Start der elektronische Patientenakte und dies dann im Jahr 2021. Persönlich sehe ich darin ein echtes Problem für die Akzeptanz der elektronischen Akte.  Die Bevölkerung sowie die Ärzteschaft können dies so nicht wollen. Selbstbestimmung sieht anders aus!

Großes Ziel würde so deutlich verfehlt 

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematik Infrastruktur. Spätestens ab Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten. So steht es im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

E-Patientenakte ab Januar 2021
ePA – Barrierefrei?

Frei, freier, barrierefrei

Die Patientenakte wird für jeden Patienten angelegt. In Papierform oder elektronisch. Was darin steht, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt (§ 630f BGB). Zum anderen ist fraglich, ob alle Patienten die ePA gleichberechtigt nutzen können. Stichwort: Barrierefreiheit. Die Konzeption von Digital-Health-Anwendungen für Versicherte mit Handicap, beispielsweise Blinde oder Sehbehinderte ein Muss. Will man allen Patienten den gleichen ePA-Zugang gewähren? Hinzukommen der Bereich an Senioren, in einer Gesellschaft, die immer älter wird, ist die ePA schon zu Beginn ein Fall für den digitalen Doktor?